Die Bestimmungen für Betriebe mit mehr als zwei Mitarbeitern besagen, dass eine bestimmte Mindestanzahl als Ersthelfer ausgebildet sein sollte. Sind mehr als zwei, aber weniger als 20 Versicherte anwesend, so sollte ein Ersthelfer anwesend sein. In Handels- und Verwaltungsbetrieben sollten bei mehr als 20 Versicherten 5 Prozent der Anwesenden eine Ausbildung zum Ersthelfer absolviert haben. Das bedeutet, das bei 50 Versicherten mindestens drei Ersthelfer erforderlich sind, bei 100 Versicherten, fünf usw. Für alle anderen Betriebe erhöht sich die geforderte Zahl an Ersthelfern auf 10 Prozent. Hier müssen also mindestens fünf von 50 Versicherten, bzw. zehn von 100 Versicherten über entsprechende Kompetenzen verfügen.

Ein Ersthelfer muss in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Qualifikation wird durch den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrgangs mit neun Unterrichtseinheiten erreicht. Die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Fortbildung geschieht in Form eines Erste-Hilfe-Trainings, das ebenfalls aus neun Unterrichtseinheiten besteht. Erste-Hilfe-Lehrgänge und Trainingseinheiten dürfen nur von den in §26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 eingetragenen ermächtigten Stellen durchgeführt werden.

Für Unternehmen fallen keine Lehrgangsgebühren an, diese werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Sie müssen lediglich für eventuell entstandene Fahrtkosten oder eine Entgeltfortzahlung für Ihre Mitarbeiter aufkommen.

Inhalt Übersicht:

  • 1. Grundlagen der Ersten Hilfe
  • 2. Auffinden einer Person
  • 3. Stabile Seitenlage und Betreuung
  • 4. Wiederbelebung und AED
  • 5. Atemnot und Atemwegsverlegung
  • 6. Wunden, Blutungen und Verbände
  • 7. Verletzungen und akute Erkrankungen

Zielgruppe:

Alle Mitarbeiter eines Unternehmen im Rhythmus von 2 Jahren

Dauer:

9 UE je 45 Min.

Kosten:

Bei Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft 0,-€ (zzgl. eventuell enstehende Fahrtkosten).

Ort:

In Essen (NRW) oder bei Ihnen im Betrieb.