Teilnahme- und Buchungsbedingungen

San-Sic Dienst GmbH

Stand: Oktober 2026

 

§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Diese Teilnahme- und Buchungsbedingungen gelten für sämtliche von der San-Sic Dienst GmbH angebotenen und öffentlich buchbaren Kurse, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, Kurse für Führerscheinbewerber, betriebliche Ersthelfer und private Interessenten sowie weitere Schulungsangebote.

(2) Veranstalter und Vertragspartner ist:

San-Sic Dienst GmbH
Alte Hauptstr. 67
45289 Essen
Telefon: +49 (0) 201 85838954
E-Mail:
Website: www.san-sic.de

(3) Abweichende Vereinbarungen für individuell beauftragte Schulungen, insbesondere geschlossene Firmenveranstaltungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Buchungssystem der San-Sic Dienst GmbH oder über einen anderen ausdrücklich angebotenen Buchungsweg.

(2) Im Rahmen der Buchung sind die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Bei Sammelbuchungen sind sämtliche teilnehmenden Personen mit vollständigem Vor- und Nachnamen anzugeben.

(3) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die buchende Person eine verbindliche Anmeldung ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die San-Sic Dienst GmbH zustande. Die Buchungsbestätigung wird grundsätzlich per E-Mail versandt.

(4) Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartner und für die vereinbarte Vergütung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie hat die angemeldeten Personen über die Teilnahmebedingungen und die für sie geltenden organisatorischen Hinweise zu informieren.

(5) Die Teilnahme ist auf die jeweils verfügbaren Kursplätze begrenzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin besteht erst nach wirksamem Vertragsschluss.

(6) Buchungen durch Minderjährige bedürfen, soweit rechtlich erforderlich, der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Buchung kann auch durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.

 

§ 3 Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Kursgebühren. Die Preise und gegebenenfalls anfallende Steuern werden vor Abschluss der Buchung angezeigt.

(2) Für Selbstzahler stehen die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung, insbesondere PayPal und Vorkasse per Banküberweisung. Eine Barzahlung am Kurstag ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

(3) Bei Zahlung per PayPal ist die Kursgebühr unmittelbar im Rahmen des Zahlungsvorgangs zu entrichten.

(4) Bei Vorkasse ist die vollständige Kursgebühr innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch vor Kursbeginn, auf das in der Zahlungsinformation angegebene Konto zu überweisen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

(5) Bei kurzfristigen Buchungen kann ebenfalls Vorkasse gewählt werden. In diesem Fall muss der Zahlungseingang vor Kursbeginn erfolgen.

(6) Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist die San-Sic Dienst GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlicher Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurückzutreten und den Kursplatz anderweitig zu vergeben. Die buchende Person wird hierüber informiert.

(7) Gesetzliche Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

 

§ 4 Abrechnung über Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger

(1) Bei Kursen, deren Kosten durch eine Berufsgenossenschaft oder einen anderen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernommen werden sollen, sind die jeweils geltenden Abrechnungs- und Teilnahmevoraussetzungen einzuhalten.

(2) Der Teilnehmer hat den erforderlichen Abrechnungsbogen vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Angaben und Bestätigungen spätestens zu Kursbeginn vorzulegen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde.

(3) Die Anmeldung unter Angabe eines Unfallversicherungsträgers stellt keine verbindliche Kostenzusage dieses Trägers dar.

(4) Wird die Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger abgelehnt oder ist eine Abrechnung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben beziehungsweise Unterlagen nicht möglich, wird die Kursgebühr der buchenden Person in Rechnung gestellt werden.

 

§ 5 Gesetzliches Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nach den gesetzlichen Vorschriften besteht und kein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund vorliegt.

(2) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt wird.

(3) Soweit das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist oder wirksam erloschen ist, gelten die vertraglichen Stornierungsregelungen nach § 6.

(4) Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch die nachfolgenden Stornierungsbedingungen nicht eingeschränkt.

 

§ 6 Stornierung durch die buchende Person

(1) Stornierungen sind in Textform, vorzugsweise per E-Mail an , unter Angabe des Namens, des Kurstermins und möglichst der Buchungsnummer mitzuteilen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der San-Sic Dienst GmbH.

(2) Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses nicht mehr ausgeübt werden kann, gelten folgende Stornierungspauschalen:

  • 10 % der vereinbarten Kursgebühr bei einer Stornierung mindestens sieben Tage (168 Stunden) vor Kursbeginn.
  • 40 % der vereinbarten Kursgebühr bei einer Stornierung weniger als sieben Tage, jedoch mindestens drei Tage (72 Stunden) vor Kursbeginn.
  • 80 % der vereinbarten Kursgebühr bei einer Stornierung weniger als drei Tage (72 Stunden) vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen ohne wirksame Stornierung.

(3) Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der San-Sic Dienst GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der entsprechend geringere Betrag zu zahlen.

(4) Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 7 Umbuchungen und Ersatzteilnehmer

(1) Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Kurstermin ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses grundsätzlich einmalig kostenfrei möglich.

(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Die Umbuchung setzt voraus, dass für den gewünschten Kurs freie Plätze vorhanden sind und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

(3) Anstelle einer angemeldeten Person kann nach vorheriger Mitteilung ein geeigneter Ersatzteilnehmer benannt werden, soweit dies mit den Anforderungen des jeweiligen Kurses und gegebenenfalls des zuständigen Unfallversicherungsträgers vereinbar ist.

(4) Eine Umbuchung oder Benennung eines Ersatzteilnehmers berührt gesetzliche Widerrufsrechte nicht.

 

§ 8 Kursabsage und Änderungen durch den Veranstalter

(1) Die San-Sic Dienst GmbH behält sich vor, einen Kurs bei einer Teilnehmerzahl von weniger als acht Personen abzusagen. Die Absage erfolgt in diesem Fall spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Kursbeginn per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse.

(2) Bei kurzfristiger Erkrankung oder Verhinderung der Lehrkraft, höherer Gewalt oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, kann eine Absage auch kurzfristiger, erforderlichenfalls bis zum Kursbeginn, erfolgen.

(3) Im Fall einer Kursabsage wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist die Teilnahme an diesem Ersatztermin nicht gewünscht oder nicht möglich, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.

(4) Die San-Sic Dienst GmbH kann aus sachlichem Grund organisatorische Änderungen vornehmen, soweit diese für die Teilnehmer zumutbar sind und der vereinbarte wesentliche Kursinhalt erhalten bleibt.

(5) Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer beziehungsweise Vertragspartner bleiben unberührt.

 

§ 9 Teilnahme und Teilnahmebescheinigung

(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, pünktlich zum Kursbeginn zu erscheinen und während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit an den erforderlichen theoretischen und praktischen Unterrichtsbestandteilen teilzunehmen.

(2) Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung setzt voraus, dass die für den jeweiligen Kurs geltenden Teilnahme- und Ausbildungsanforderungen erfüllt sind.

(3) Bei erheblicher Verspätung, vorzeitigem Verlassen des Kurses oder Versäumen erforderlicher Unterrichtsinhalte kann eine Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss nicht erfüllt sind.

(4) Soweit organisatorisch möglich, kann die San-Sic Dienst GmbH aus Kulanz einen Ersatztermin zur vollständigen Absolvierung der erforderlichen Kursinhalte anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(5) Teilnahmebescheinigungen werden nach erfolgreicher Teilnahme entsprechend den für den jeweiligen Kurs geltenden Vorgaben ausgestellt. Bei Selbstzahlern bleiben gesetzlich zulässige Rechte im Fall offener Kursgebühren unberührt.

 

§ 10 Verhalten während der Veranstaltung

(1) Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Lehrkräfte und des eingesetzten Personals Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung, der Sicherheit oder dem Schutz anderer Personen dienen.

(2) Erhebliche oder wiederholte Störungen des Unterrichts, beleidigendes oder aggressives Verhalten, die Gefährdung anderer Personen sowie die Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen.

(3) Vor einem Ausschluss erfolgt grundsätzlich eine Ermahnung, soweit dies nach Art und Schwere des Verhaltens zumutbar ist. Bei schwerwiegenden Gefährdungen oder erheblichen Pflichtverletzungen kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

(4) Bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund einer von der teilnehmenden Person zu vertretenden erheblichen Pflichtverletzung richtet sich ein möglicher Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen und ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

 

§ 11 Gesundheitliche Voraussetzungen und praktische Übungen

(1) Die Kurse können praktische Übungen umfassen, insbesondere Wiederbelebungsmaßnahmen, Lagerungsmaßnahmen oder weitere Erste-Hilfe-Techniken.

(2) Teilnehmer werden gebeten, gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung bestimmter Übungen relevant sind, der Lehrkraft vor der jeweiligen Übung vertraulich mitzuteilen.

(3) Die Mitteilung dient ausschließlich der sicheren und angemessenen Gestaltung der praktischen Übungen. Soweit möglich, werden geeignete Anpassungen oder alternative Übungsformen angeboten.

(4) Teilnehmer sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Anweisungen zu beachten und Übungen nicht entgegen einer erkennbaren erheblichen Eigengefährdung durchzuführen.

(5) Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. Eine gegebenenfalls bestehende Mitverantwortung der teilnehmenden Person richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 12 Haftung

(1) Die San-Sic Dienst GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Die im Zusammenhang mit Anmeldung, Buchung, Zahlung und Kursdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

(2) Bei Buchungen für mehrere Personen hat die buchende Person sicherzustellen, dass die erforderlichen Teilnehmerdaten rechtmäßig übermittelt werden und die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.

(3) Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.san-sic.de.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- und Buchungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Gesetzliche Rechte und Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt, soweit in diesen Bedingungen nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.