Betriebssanitäter im Unternehmen – Sicherheit am Arbeitsplatz
Betriebssanitäter sind ein fester Bestandteil der betrieblichen Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation in Unternehmen. Sie stellen sicher, dass bei Arbeitsunfällen oder akuten gesundheitlichen Ereignissen eine qualifizierte Erstversorgung erfolgt und medizinische Maßnahmen strukturiert eingeleitet werden.
Die Tätigkeit von Betriebssanitätern basiert auf den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, insbesondere auf der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Ziel ist es, Unfallfolgen zu minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb dauerhaft zu gewährleisten.
Der Betriebssanitäter ist vom betrieblichen Ersthelfer zu unterscheiden. In unserem FAQ: Ersthelfer vs. Betriebssanitäter erläutern wir die Unterschiede.
Aufgaben eines Betriebssanitäters
Betriebssanitäter übernehmen Aufgaben, die über die Tätigkeiten von Ersthelfern hinausgehen. Dazu gehören insbesondere:
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qualifizierte Erstversorgung bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen
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Betreuung verletzter oder erkrankter Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
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Durchführung erweiterter Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Unterstützung von Betriebsärzten und Rettungsdiensten
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Organisation, Kontrolle und Verwaltung von Erste-Hilfe-Material
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fachgerechte Dokumentation von Hilfeleistungen
Betriebssanitäter sind damit ein wesentlicher Bestandteil der innerbetrieblichen Notfallstruktur.
Gesetzliche Grundlagen für Betriebssanitäter
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen und eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Ein Betriebssanitäter ist gesetzlich verpflichtend, wenn in einer Betriebsstätte folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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mehr als 1.500 anwesende Beschäftigte
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mehr als 250 anwesende Beschäftigte, sofern Art, Schwere oder Häufigkeit der Unfälle dies erfordern
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mehr als 100 anwesende Beschäftigte auf Baustellen
Die konkrete Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens.
Dagegen ist der Ersthelfer im Betrieb schon ab mehr als einen anwesenden Mitarbeiter Pflicht! Hier erfahren Sie die Unterschiede zwischen den Betriebssanitäter und Ersthelfer!
Ausbildung und Qualifikation von Betriebssanitätern
Betriebssanitäter verfügen über eine deutlich umfangreichere Ausbildung als Ersthelfer. Diese umfasst:
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eine Grundausbildung mit 63 Unterrichtseinheiten (UE)
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einen Aufbaulehrgang mit 32 Unterrichtseinheiten (UE)
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eine abschließende Prüfung
Durch diese Qualifikation sind Betriebssanitäter in der Lage, medizinische Erstmaßnahmen strukturiert und eigenständig durchzuführen und Notfallsituationen professionell zu begleiten.
Betriebssanitäter auf Baustellen und in risikobehafteten Bereichen
Auf Baustellen und in Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial kommt Betriebssanitätern eine besondere Bedeutung zu. Häufige Einsatzszenarien sind Verletzungen durch Stürze von Gerüsten, Leitern oder Dächern sowie Stolper-, Rutsch- oder Quetschverletzungen.
Die ständige Verfügbarkeit eines qualifizierten Betriebssanitäters trägt wesentlich dazu bei, Unfallfolgen zu begrenzen und Ausfallzeiten zu reduzieren.
Betriebssanitäter für Ihr Unternehmen
Wir stellen qualifizierte Betriebssanitäter für Unternehmen, Einrichtungen und Baustellen bereit – abgestimmt auf Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage.
Hier geht es zum weiterführenden Thema: FAQ: Ersthelfer vs. Betriebssanitäter
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